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   BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03 (1)   

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https://dejure.org/2008,3821
BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03 (1) (https://dejure.org/2008,3821)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2008 - X ZR 189/03 (1) (https://dejure.org/2008,3821)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - X ZR 189/03 (1) (https://dejure.org/2008,3821)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Patentrechtliche Qualifizierung der Zugehörigkeit eines Angebots zum Stand der Technik; Priorität eines unter Inanspruchnahme einer deutschen Voranmeldung angemeldeten europäischen Patents; Patentschutz eines die Sichtfläche eines Betonfertigteils bildenden ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 54 Abs. 2; ; PatG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 2; PatG § 3 Abs. 1
    "Schalungsteil"; Vorbenutzung eines Patents durch Unterbreitung eines Angebots

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54 Abs. 2 ; PatG § 3 Abs. 1
    "Schalungsteil"; Vorbenutzung eines Patents durch Unterbreitung eines Angebots

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Wann ist Angbot zum Stand der Technik zu rechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 885
  • GRUR Int. 2009, 72
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
    Der Vortrag war zudem geeignet, eine offenkundige Vorbenutzung darzulegen, denn die Lieferung patentgemäßer Gegenstände zur Weiterveräußerung, von der bei einem Betonwerk ausgegangen werden muss, macht die in den gelieferten Gegenständen verkörperte Lehre regelmäßig öffentlich (Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 87/98, GRUR 1999, 976, 977 - Anschraubscharnier; v. 13.3.2001 - X ZR 155/98, GRUR 2001, 819 - Schalungselement).
  • BGH, 19.05.1999 - X ZR 67/98

    Anschraubscharnier

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
    Der Vortrag war zudem geeignet, eine offenkundige Vorbenutzung darzulegen, denn die Lieferung patentgemäßer Gegenstände zur Weiterveräußerung, von der bei einem Betonwerk ausgegangen werden muss, macht die in den gelieferten Gegenständen verkörperte Lehre regelmäßig öffentlich (Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 87/98, GRUR 1999, 976, 977 - Anschraubscharnier; v. 13.3.2001 - X ZR 155/98, GRUR 2001, 819 - Schalungselement).
  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 34/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
    Das nach der Behauptung der Klägerin vor dem Prioritätstag erfolgte Angebot ist - wie schon nach der früheren Rechtslage (zu dieser BGH, Urt. v. 17.10.1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpreßplatte; Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät) - nur dann geeignet, beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hätte (vgl. Melullis in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 50 zu § 3 PatG).
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
    Das nach der Behauptung der Klägerin vor dem Prioritätstag erfolgte Angebot ist - wie schon nach der früheren Rechtslage (zu dieser BGH, Urt. v. 17.10.1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpreßplatte; Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät) - nur dann geeignet, beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hätte (vgl. Melullis in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 50 zu § 3 PatG).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Das Naheliegen kann auch nicht damit begründet werden, dass sich die Fachwelt in einer "Einbahnstraßensituation" befunden habe, die keine anderen Möglichkeiten als die des Streitpatents zugelassen habe (vgl. nur EPA, Technische Beschwerdekammer, T 2/83 ABl. EPA 1984, 265 = GRUR Int. 1984, 527 - Simethicon-Tablette, Entscheidungsgründe unter 6; EPA, Technische Beschwerdekammer, T 192/82 ABl. EPA 1984, 415, 425 - Formmassen, Entscheidungsgründe unter 16; BGH, Urt. v. 8.7.2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil, Tz. 29).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung

    Ein Angebot, das nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen (potentiellen) Vertragspartner gerichtet ist, ist nur dann geeignet, bereits als solches beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn die Weiterverbreitung der dem Angebotsempfänger damit übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 f. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil; Urteil vom 17. Oktober 1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpressplatte).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Voraussetzung für die Annahme, dass Dritte von der technischen Information Kenntnis erlangen konnten, ist jedoch, dass die Weiterverbreitung an beliebige Dritte durch den Empfänger nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil; in dieser Entscheidung wurde ein schriftliches Angebot, dem die entsprechenden Informationen nicht zu entnehmen waren, nicht zum Stand der Technik gerechnet).
  • BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Der Inhalt eines Angebots zählt jedoch nur dann zum Stand der Technik, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH GRUR 2015 463 - Presszange; BGH GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

    Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2017, X ZR 50/15, Rn. 35, unter Verweis auf BGH GRUR 2008, 885, juris Rn. 23 aE - Schalungsteil).

  • BPatG, 29.09.2022 - 6 Ni 20/22
    Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

    Die Untersuchung X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 50/15

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verpackungsverfahren zum

    Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil).
  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
    Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).
  • BPatG, 24.02.2016 - 9 W (pat) 31/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Änderungen eines Patents über eine

    Das Naheliegen kann auch nicht damit begründet werden, dass sich die Fachwelt in einer "Einbahnstraßensituation" befunden habe, die keine anderen Möglichkeiten als die des Streitpatents zugelassen habe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8.7.2008 - X ZR 189/03 - GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).
  • BPatG, 23.02.2023 - 6 Ni 20/22
    Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).
  • BPatG, 29.10.2014 - 1 Ni 9/14

    Patentfähigkeit eines Verpackungsverfahrens zum Verpacken von als Pipettenspitzen

    Das nach der Behauptung der Klägerin vor dem Prioritätstag erfolgte Angebot wäre nur dann geeignet gewesen, beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hätte (vgl. BGH GRUR 2008, 885, 886 Abs. 23 - Schalungsteil, Melullis in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 50 zu § 3 PatG).
  • BPatG, 11.10.2012 - 2 Ni 9/11
  • BPatG, 08.04.2014 - 12 W (pat) 2/14
  • BPatG, 13.03.2014 - 35 W (pat) 414/10
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